Bei der Fusion der ehemals selbständigen Gemeinden zur Paul-Gerhardt-Gemeinde waren unterschiedliche Regelungen zum Kinderabendmahl in Geltung. Während in der Erlöserkirche Kinderabendmahl gereicht wurde, war dies bei den anderen Gemeinden nicht üblich. Dabei ist es bis heute geblieben.
Nun scheint es – nicht nur im Hinblick auf 'wandernde' Konfirmanden und Konfirmandinnen sowie Familien sinnvoll, hier zu einer Angleichung zu kommen, denn die Regelungen der Verfahren um die Sakramente sollten in einer Gemeinde auch gleichermaßen gehandhabt werden, denn auch gerade darin wird die Einheit des Leibes Christi deutlich.
Wir wollen daher in den nächsten Monaten in unserer Gemeinde in Veranstaltungen, Predigt, in den Kindergärten, Bibelkreisen usw. Taufe und Abendmahl thematisieren, um möglichst viele in die Lage zu versetzen, qualifiziert zu entscheiden, welchen Weg wir gehen wollen. Denn es wird zu entscheiden sein, ob wir das Kinderabendmahl allgemein einführen oder in allen Gemeindebereichen nicht praktizieren.
In dieser Frage gibt es 'für' und 'wider', die ausführlich zu diskutieren sind.
Mit der sich durchsetzenden Praxis der Kindertaufe im 4. und 5. Jahrhundert wird schon in der Alten Kirche das Thema virulent. Mit seiner Lehre über die Erbsünde stellt der Kirchenvater Augustin die Kinderkommunion in ein neues Licht: "Es sind Kinder, aber sie werden zu Gliedern von ihm (Christus). Es sind Kinder, aber sie empfangen seine Sakramente. Es sind Kinder, aber sie werden zu seinen Tischgenossen." (zitiert nach J.Hermans, Eucharistiefeier mit Kindern, Brugge 1991)
In der Tat wird auch das Sakrament der Taufe nicht 'mehrstufig' wirksam, also beispielsweise abhängig vom Alter oder durch zusätzliche Handlungen wie die Konfirmation. Für die Alte Kirche war die Taufe allein maßgebliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Eucharistie.
In der Taufe handelt Gott durch uns (Römer 6, 3ff). Dem Menschen wird die in Christi Kreuzigung und Auferstehung begründete Rechtfertigung als auch und gerade für ihn gültige Wirklichkeit zugesprochen; der Täufling wird Jesus übereignet, er gehört fortan zu Christus wie ein Glied an einem Leibe (1. Korinther 12, 13ff). All dies geschieht von Gott her, ohne dass ein Mensch sich ein Anrecht darauf erwerben oder sonst einen Teil dazu beitragen könnte.
Somit ist auch Nachfolge ein lebenslanges Bemühen und nicht erst ab einem bestimmten Punkt geistiger oder körperlicher Reife bzw. einem bestimmten Punkt intellektueller Erkenntnis an 'aktiviert'. In der Zuspitzung hieße das, dass ein Christ nur dann ein Christ wäre, wenn er ein denkender Christ ist. Der von der Aufklärung geprägte Protestantismus mag zu solchen Schlüssen verleiten. Dennoch führte dies in die Irre, nämlich zu einer geistigen Werkgerechtigkeit.
Dennoch setzt der Weg an den Tisch des Herrn auch ein Bewusstsein und Wissen um das eigene Handeln voraus, das in 'unseren Zeiten' nicht mehr einfach vorausgesetzt werden kann. Aus eben diesem Grunde hat sich in den evangelischen Kirchen die Konfirmation als 'Abendmahlszulassung' durchgesetzt. Sollte man für das Kinderabendmahl entscheiden, so wären geeignete Formen der Vorbereitung der Kinder wie auch der Eltern wie z.B. Kinderbibeltage oder ähnliches vorzusehen. In jedem Falle ist die Taufe Voraussetzung zur Teilnahme, wie bereits oben gesagt.
Für viele in der Gemeinde mag allerdings eine solche Praxis nicht nur ungewohnt, sondern auch mit dem Bußgedanken schwer vereinbar sein. Auch wird man fragen können, welche Bedetung dann die Konfirmation noch hätte. Und praktisch wäre z.B. zu fragen, wie mit der Abendmahlsfeier mit Wein zu verfahren wäre oder ob auf solche zukünftig gänzlich verzichtet werden soll. Kann, soll oder muss man Altersgrenzen setzen? Und könnte es nicht zu einem Rechtfertigungsdruck kommen, wenn Eltern für ihre Kinder anders entschieden?
Veränderungen gehören zum Charakter der Kirche, die sich als 'ecclesia semper reformanda', als sich stets erneuernde Kirche versteht. Der Kirchenbund definierte Kirche einst als Gemeinschaft der Lernenden. Dies zeugt von dem Charakter des 'auf dem Wege Seins' und 'sich-wandeln-Könnens'. Der einladende Christus schließt die Kinder nicht nur ausdrücklich in die Gemeinschaft der Teilhaber am Reiche Gottes sein, sondern stellt sie in ihrer eben nicht intellektuell reflektierenden, schon staunenden, dem Wunder gegenüber offenen Art den Erwachsenen als beispielhaft vor Augen.
Das konfirmierende Handeln kann auch nicht die 'Veredelung oder Vollendung der Taufe' sein, sondern ist ein besonderer Teil der eigentlich lebenslangen Aufgabe des Fragen nach Gott; zugleich Einsetzung in vielerlei Recht und Pflichten als Christ in der verfassten Kirchen.
Allerdings bedarf es der Vorbereitung, der Übung und der Begleitung, wenn man mit Kindern Abendmahl feiern will.
Dies und vieles andere werden wir in Gruppen, Kreisen und Gottesdiensten in den nächsten Wochen thematisieren. Am 16. September werden wir in einer Gemeindeversammlung im Anschluss an den 9.30 Uhr-Gottesdienst in Friedrichsfelde das Thema abschließend erörtern. Wie auch immer die Entscheidung ausfallen mag: in jedem Falle besteht schon in der Diskussion die Chance zum gemeinsamen geistlichen Wachsen.
Ich grüße in herzlicher Verbundenheit
Pfarrer Joachim G. Cierpka