Paul-Gerhardt-Gemeinde/Berlin-Lichtenberg

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Ablauf von Nutzungsrechten

an Grabstellen auf den Berliner Friedhöfen des evangelischen Friedhofsverbundes
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auch über diesem Wege über die Zeitabläufe von Nutzungsrechten an Grabstellen informieren. Wer aktuell eine Beisetzung auf einem unserer Friedhöfe durchführen musste, erwirbt das Nutzungsrecht an einer Erd- oder Urnengrabstelle gleichermaßen über 20 Jahre. Wer vor 20 Jahren, also 1990, eine Urnenbesetzung in einer Wahlgrabstelle auf dem Friedhof durchgeführt hat und diese weiter nutzen möchte, muss im Jahr 2010 das Nutzungsrecht an der Grabstelle durch Verlängerung erwerben. Verlängern kann man eine Grabstelle ohne zwingende Notwendigkeit, über 1 bis maximal 10 Jahren.
 
Als Beispiel sei hier folgender Zeitablauf benannt. Wurde eine Urnenbeisetzung am 9.11.1990 durchgeführt, so läuft das Nutzungsrecht an dieser Grabstelle am 8.11.2010 ab. Für Erdbestattungen die vor dem 3.Oktober 1990 durchgeführt wurden, beträgt die Nutzungsfrist 25 Jahre. Für Erdbestattungen die nach dem 3. Oktober 1990 durchgeführt wurden beträgt die Nutzungsfrist 20 Jahre. Der Ablauf von Nutzungsfristen wir in den öffentlichen Aushängen an den Eingängen zu den Friedhöfen bekannt gemacht. Um eine Grabstelle zu Verlängerung reicht es, wenn Sie uns anrufen, sich über den Status ihrer Grabstelle durch uns informieren lassen und uns den Zeitraum der Verlängerung in Jahren mitteilen. Sie erhalten dann umgehend von uns eine Mitteilung und einen Gebührenbescheid zur Verlängerung. Grabstellen an denen das Nutzungsrecht  durch Zeitablauf erloschen ist, werden nach einer Frist von mindestens sechs Monaten abgeräumt und neu vergeben.  Stellen wir jedoch fest, dass Grabstellen nach Ablauf der Nutzungsfrist noch gepflegt werden, so stecken wir ein Hinweisschild. Dieses Schild verbleibt eine Zeit lang auf der Grabstelle. Wird das Nutzungsrecht auch nach dem Hinweis nicht verlängert, so wird die Grabstelle nach der genannten Frist abgeräumt. Wer das Nutzungsrecht an einer Grabstelle nicht verlängern möchte, den bitten wir uns das vor Ablauf des Nutzungsrechts formlos und schriftlich mitzuteilen. Auch bitten wir uns mitzuteilen ob ein vorhandener Grabstein selbst entsorgt wird oder von der Verwaltung abgeräumt werden soll. Im Übrigen kann die Friedhofsverwaltung über abgeräumte Gegenstände auf dem Grab nach erlöschen des Nutzungsrechts verfügen.
Sollten Sie Fragen zum Status Ihrer Grabstelle(n) haben so sind wir werktäglich in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr und dienstags bis 18.00 Uhr auch telefonisch oder über elektronische Post per E- Mail zu erreichen.
 
Wie am Totensonntag üblich, in diesem Jahr am 22. November, sind unsere Büros auf den Friedhöfen ganztägig für Sie geöffnet.
 
Bernd Thürling, Verwalter