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Offene Kirche -
Neue Zeiten

Hygienekonzept der Ev. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Berlin-Lichtenberg

vom 04.04.2022

Da die Pandemie noch nicht überwunden ist und die Infektionszahlen derzeit noch hoch sind, hat der Gemeindekirchenrat der Ev. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde in Ausübung seines Hausrechts folgende Regelungen zum Schutz seiner haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, Gäste und Besucherinnen und Besucher beschlossen.

  1. Teilnahme am Gottesdienst und an gemeindlichen Veranstaltungen, Zutritt zu gemeindlichen Gebäuden
    • Personen, die an einem Infekt der oberen Atemwege leiden oder Fieber haben, werden dringend gebeten, nicht am Gottesdienst oder Gemeindeveranstaltungen teilzunehmen. Auch bei Erkältungssymptomen wird dringend um Vermeidung des Zutritts zu gemeindlichen Gebäuden gebeten.
    • Alle Teilnehmenden oder Besucherinnen und Besucher sind gebeten die allgemeinen Hygieneregeln ("Husten- und Niesetikette", Handhygiene) einzuhalten.
    • Der Eintritt in geschlossene Räume zu Gottesdienst, Gemeindeveranstaltungen oder Besuchen ist nur mit angelegter FFP2 Maske zulässig, sofern kein medizinischer Grund vorliegt, eine Maske nicht zu tragen. Bei Gottesdiensten und in gemeindlichen Veranstaltungen wird die Maske in den Begegnungsbereichen getragen, am Platz kann sie abgenommen werden.
       
  2. Lüftungskonzept
    • Vor jedem Gottesdienst oder jeder gemeindlichen Veranstaltung oder Zusammenkunft wird der Raum gründlich, mindestens aber 10 Minuten mittels Stoß- und Querlüftung über weit geöffnete Fenster und Türen, gelüftet.
    • Auch während der Veranstaltung wir auf einen regelmäßigen Luftaustausch geachtet.
       
  3. Kontakthygiene und Desinfektion
    • Die Berührung von Kontaktflächen wird nach Möglichkeit vermieden.
    • Die Möglichkeit zur Handdesinfektion am Eingang wird gewährleistet. Die Anwesenden werden gebeten, beim Betreten des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
    • Die Räume und Nebenräume (sanitäre Anlagen) werden im erforderlichen Umfang gereinigt, erforderlichenfalls desinfiziert.
       
  4. Gemeindegesang/Chorgesang
    • Nur mit angelegter FFP2-Maske findet Gemeindegesang statt. Eine ausreichende Durchlüftung bei gemeinsamem Gesang wird sichergestellt. Auf lange Gesangsstücke wird zunächst noch verzichtet.
    • Bei Chorgesang, sowohl bei Proben als auch bei Gottesdiensten oder Konzerten, sind die Chorsängerinnen und -sänger negativ getestet. Bei Gottesdiensten soll ein Abstand von 2 Metern untereinander eingehalten werden. Der Abstand zur Gemeinde oder zum Publikum beträgt mindestens 4 Meter. Gleiches gilt für Posaunenchöre.

Diese Regelungen gelten bis zum 31. Mai 2022

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